Private Krankenkassen bzw. Zusatzkrankenversicherungen, wenn Sie eine besitzen, erstatten unter Umständen einen Teil, bzw. die Gesamtheit, der Behandlungskosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob (und in welchem Umfang) die Kosten der Behandlung übernommen werden können.
